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Banken mit Mängeln bei Rechtsvorschriften

Nicht nur Facebook, sondern auch seriöse Finanzinstitute nehmen es mit dem Online-Recht nicht immer so genau. Eine Studie der Unternehmensberatung Absolit kam zum dem erschreckenden Ergebnis, dass es keiner einzigen Bank gelingt, alle Rechtsvorschriften im E-Mail-Marketing einzuhalten.

„Obwohl 80 Prozent der Banken Newsletter versenden, missachten viele die Regeln“, kritisiert Studienautor Torsten Schwarz. Immerhin nutzen 75 Prozent der 63 untersuchten Finanzdienstleister die eigene Homepage, um per E-Mail Kontakt zu potenziellen Neukunden aufzunehmen.



97 Prozent sammeln außer der E-Mail-Adresse noch weitere persönliche Daten. Ein Drittel davon missachtet dabei jedoch das Gebot der Freiwilligkeit. Nur 67 Prozent verwenden diese Daten auch, um anschließend die Empfänger persönlicher anzusprechen.

Banken mit Mängeln bei Rechtsvorschriften
Banken mit Mängeln bei Rechtsvorschriften

Deutsche Gerichte sind sich einig, dass das Double-Opt-in-Verfahren bei der Adressgewinnung Standard ist. Trotzdem verzichten 15 Prozent der Banken auf diese bewährte Methode, um Missbrauch zu verhindern.

Auch den Schutz vor Betrug nehmen Banken nicht ernst genug: Nur 41 Prozent schützen ihre eigene Domain aktiv vor dem Missbrauch durch Namensklau. Noch immer ein Problem scheint für Banken die Kennzeichnungspflicht zu sein. Nur jede zweite hat ein vollständiges Impressum in ihren E-Mails.

Bei drei Finanzdienstleistern fehlte das Impressum gar komplett. Zehn Prozent verletzen das Widerspruchsrecht, indem sie auf einen Abmeldelink verzichten. Bei einem Drittel gibt es Probleme mit der Lesbarkeit auf dem Smartphone.

Schlusslicht der Studie bilden drei Institute, die auch nach drei Monaten vergeblichen Wartens noch immer nicht den versprochenen Newsletter geschickt hatten. Eine kostenlose Kurzversion der Studie gibt es unter bankenstudie.de.

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Quelle: Absolit / Foto: Pixabay

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