Private Krankenversicherung – das ist für Selbstständige und Freiberufler entscheidend
Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig von ihrem Einkommen die Wahl: Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.
In beiden Fällen müssen sie ihren Beitrag im Regelfall allein bezahlen, da sie anders als Arbeitnehmer keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten.
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Welche Vorteile kann die private Krankenversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige haben?
Leistungsumfang – welche Absicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, deren Umfang sich durch Gesundheitsreformen ändern kann.
Die private Krankenversicherung funktioniert anders: Hier bestimmen Eintrittsalter und gewählter Versicherungsschutz die Beitragshöhe. Leistungen werden individuell vereinbart und vertraglich festgeschrieben.
Ein häufig genannter Vorteil: Privatversicherte erhalten in der Regel schneller Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten.
Die Details machen den Unterschied
Zwischen den Tarifen privater Versicherer bestehen erhebliche Unterschiede. Hochwertige Tarife umfassen freie Arzt- und Krankenhauswahl inklusive Behandlung in Privatkliniken mit Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Die Erstattung sollte bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte reichen, bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Bei Zahnersatz und Implantaten ist eine möglichst hohe Erstattung wichtig, üblich sind meist 80 Prozent, einige Anbieter übernehmen 90 Prozent.
Leistungen in der Familienphase
Auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehamaßnahmen sind in einem guten Tarif mitversichert, bei längerer Arbeitsunfähigkeit sollte ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente angeboten werden.
Bestandskunden sollten jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif wechseln können.
Für junge Familien sind die Leistungen in der Familienphase entscheidend – während und nach der Schwangerschaft etwa Pränataldiagnostik, Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Spar-Tipp: Beitragsrückerstattung
Einige Tarife belohnen dabei natürlich kostenbewusstes Verhalten mit regelmäßigen sowie attraktiven Beitragsrückerstattungen.
So bietet beispielsweise der Tarif „Uni-Top Privat 300“ der Universa neben einer garantierten Beitragsrückerstattung von 600 Euro pro Jahr bei Leistungsfreiheit eine erfolgsabhängige Rückerstattung, die derzeit bei 2,5 Monatsbeiträgen liegt.
Infos sind unter universa.de/top-privat zu finden. Der Tarif lässt sich optional ergänzen, etwa um eine garantierte Beitragsreduzierung ab dem 67. Lebensjahr oder um Leistungen im Pflegefall.
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Sierks Media / PR Agent / © Foto: Vitaly Gariev, Unsplash / Quelle: djd
