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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ändert zum 1. November das Befreiungsverfahren für Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Neu ist, dass auch für Ehepartner/-innen und eingetragene Lebenspartner/-innen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen möglich ist.

Diese können den Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Bislang galt die Befreiung nur für Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren.



Die Fakten:

Ab dem 1. November 2019 können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung beantragen. Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren.

Der Beitragsservice stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner gemeinsam einen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung stellen können.

Die Befreiung für Inhaber von Nebenwohnungen gilt ab dem Monat der Antragstellung bzw. bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Befreiungsvoraussetzungen während dieser Zeit eingetreten sind.

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© Foto: ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Beitragsservice/Ulrich Schepp

Jana Möller

Autorin bei PR Agent | Redaktion: team@pr-agent.media