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Selbstständige in der Corona-Falle

Um mit „Wumms“ aus der Coronakrise zu kommen, hat die Bundesregierung für viele Branchen Hilfspakete in Milliardenhöhe bereitgestellt.

In der Gruppe der Solo-Selbstständigen sorgen die Hilfspakete für Unsicherheit. Viele der rund 2,2 Millionen Solo-Selbstständigen klagen, dass ihnen die Hilfsgelder verwehrt bleiben.



„ZDFzoom“ fragt am Mittwoch, 19. August 2020, 22.45 Uhr, in „Alleingelassen in der Krise – Selbstständige in der Corona-Falle“: Wird diese Gruppe vom Staat im Stich gelassen?

Die „ZDFzoom“-Reporter Norman Laryea und Viktoria Timkanicova wollen herausfinden, wie die staatliche Hilfe für Solo-Selbstständige in Zeiten von Corona funktioniert.

Sie treffen Tontechniker Christophe Colbeau, der die beantragten 9000 Euro Soforthilfe des ersten Hilfspakets der Bundesregierung erhalten hat. Das Problem: Das Geld ist vor allem zur Deckung von Betriebskosten gedacht.

Für Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel darf es nicht ausgegeben werden. Doch als selbstständiger Tontechniker hat Christophe Colbeau kaum Betriebskosten – die hat er nur, wenn er auf Veranstaltungen arbeitet.

Keine Veranstaltungen bedeuten keine Arbeit, wenig Betriebskosten und letztendlich auch wenig Soforthilfe. Auch die Überbrückungshilfe des zweiten Hilfspakets hilft dem zweifachen Familienvater kaum – das Problem bleibt das gleiche.

Auf Hilfsgelder des Bundes haben die meisten Solo-Selbstständigen in der Praxis keinen Anspruch. Einige Länder haben nun reagiert und greifen den Solo-Selbstständigen finanziell unter die Arme. Andere tun das nicht. Die Konsequenz: ein Flickenteppich.

Die Bundesregierung bietet für finanziell in Not geratene Solo-Selbstständige indessen Hartz IV an, die sogenannte Grundsicherung. Mit einem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung sollen Betroffene „schnell und mit möglichst minimalem bürokratischem Aufwand“ finanziell unterstützt werden.

Die Realität sieht für viele jedoch anders aus: Betroffene berichten „ZDFzoom“ von komplizierten und langwierigen Anträgen, Bergen von Papier und aufwendigen Prüfungen und oftmals auch negativen Bescheiden.

Klaus Knodt etwa, der normalerweise für ein Meinungsforschungsinstitut arbeitet, dem aber seit Corona fast alle Aufträge weggebrochen sind, hatte mit dem vereinfachten Hartz-IV-Zugang gehofft, die Krisenmonate überbrücken zu können.

Aber sein Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Er habe zu viel „verwertbares Vermögen“. Knodt sagt, dass dieses Geld seine Altersvorsorge sei.

Die Ersparnisse fürs Alter auflösen, um dann Hartz IV beantragen zu dürfen – Einzelfälle oder verbreitete Praxis? „ZDFzoom“ geht auch dieser Frage nach.

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© Foto: Per Lööv, Unsplash

Jana Möller

Autorin bei PR Agent | Redaktion: team@pr-agent.media