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Presseverleger und Microsoft fordern einen Schlichtungsmechanismus

Europas Presseverleger und Microsoft haben sich heute darauf geeinigt, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, die sicherstellt, dass europäische Presseverleger für die Nutzung ihrer Inhalte durch marktbeherrschende Gatekeeper bezahlt werden.

Dies soll im Einklang mit dem neuen Presseverlegerrecht in der EU-Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt, die im Juni in Kraft tritt, stehen und sich an der neuen australischen Gesetzgebung orientieren.



Letztere verlangt von den unter das Gesetz fallenden Tech-Gatekeepern, die Einnahmen mit den Nachrichtenmedien zu teilen.

Die gemeinsame Lösung zielt auf Zahlungen für die Nutzung von Inhalten der Presseverlage durch diese Gatekeeper ab und enthält Schlichtungsbestimmungen, die sicherstellen, dass faire Vereinbarungen ausgehandelt werden können.

Diese Bestimmungen sollten das durch das australische Gesetz etablierte Modell berücksichtigen: Dieses ermöglicht es einem Schiedsgericht, einen für beide Parteien fairen Preis festzulegen, um die Inhalte auf der Plattform zu zeigen – unter Berücksichtigung der Kosten für die Produktion dieser Inhalte sowie jegliche unangemessene Belastung, die ein Betrag für die Plattformen selbst bedeuten würde.

Obwohl den Presseverlegern in der EU ein Leistungsschutzrecht eingeräumt wurde, werden die Verhandlungen mit solchen Gatekeepern nicht zu fairen Ergebnissen führen, wenn nicht zusätzliche regulatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Gatekeepern mit marktbeherrschender Stellung durch geeignete regulatorische Rahmenbedingungen wie den Digital Markets Act, den Digital Services Act oder andere nationale Gesetze zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund fordern Microsoft, EMMA, EPC, NME und ENPA, der wiederum der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) angehört, dass ein Schlichtungsmechanismus in europäisches oder nationales Recht implementiert wird.

Dieser wird die Gatekeeper dazu verpflichten, für Presseinhalte unter voller Einhaltung des in der Richtlinie 2019/790 festgelegten Presseverlegerrechts zu zahlen.

„Wir begrüßen die Vorschläge mehrerer Abgeordneter des Europäischen Parlaments, einen endgültigen Schlichtungsmechanismus in die entsprechende Verordnung aufzunehmen. Dies ist notwendig, um eine Aushöhlung des Verlegerrechts zu verhindern und um Rechtssicherheit zu schaffen“, heißt es dazu von den Verlegerorganisationen und Microsoft.

Andernfalls könnten Presseverleger trotz des Leistungsschutzrechts nicht die wirtschaftliche Stärke besitzen, faire und ausgewogene Vereinbarungen mit diesen Gatekeeper-Tech-Unternehmen auszuhandeln, die damit drohen könnten, aus den Verhandlungen auszusteigen oder die Märkte ganz zu verlassen.

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© Foto: Sincerely Media, Unsplash / Quelle: BDZV

Jana Möller

Autorin bei PR Agent | Redaktion: team@pr-agent.media