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Rückforderung Corona-Soforthilfen – Tipps für Unternehmen

Auch Jahre nach der Pandemie flattern vielen Unternehmern noch Rückforderungsbescheide ins Haus.

Die Förderbanken fordern Corona-Hilfen zurück – teilweise mit Zinsen. Doch nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Betroffene haben mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren.



Warum kommen Rückforderungen so spät?

Die Prüfung der Corona-Soforthilfen zieht sich länger als erwartet. Während viele Fälle bereits 2024 abgeschlossen wurden, laufen einige Verfahren bis heute.

Besonders komplex sind Fälle, bei denen beispielsweise das Unternehmen (wie bei Solo-Selbständigen) mittlerweile nicht mehr existiert oder die Nachweise schwer zu beschaffen sind.

Bundesweit wurden bereits mehrere hundert Millionen Euro zurückgefordert. Die Quote liegt bei etwa 40 Prozent aller bewilligten Soforthilfen. Anhörungsverfahren und Zuständigkeitswechsel bei den Behörden führten zu zusätzlichen Verzögerungen.

Typische Gründe für Rückforderungen

Die Behörden begründen ihre Bescheide meist mit zwei Hauptargumenten.

◉ Fehlender Liquiditätsengpass: Die Prüfung ergab nachträglich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein ausreichender Liquiditätsengpass vorlag. Die Unternehmen hätten die Krise auch ohne staatliche Hilfe überstanden.

◉ Fehlerhafte Angaben im Antrag: Die bewilligenden Stellen werfen Antragstellern vor, unvollständige oder ungenaue Informationen gemacht zu haben. Dabei berufen sie sich oft auf das Prinzip, dass die Bewilligung auf falschen Voraussetzungen basierte.

Viele Rückforderungsbescheide weisen gravierende Verfahrensfehler auf. Experten raten, jeden Bescheid genau auf folgende Punkte zu prüfen.

Fehlende Anhörung

Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts muss die Behörde dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Fehlt dieser Schritt komplett oder erfolgte er nur unzureichend, ist der Bescheid rechtswidrig. In vielen Fällen lässt sich nicht nachvollziehen, ob und wann eine Anhörung stattfand.

Mangelhafte Begründung

Ein Verwaltungsakt braucht eine nachvollziehbare Einzelfallbegründung. Pauschale Formulierungen wie „die Prüfung ergab“ reichen nicht aus. Konkret muss erkennbar sein:

➡️ Welche Unterlagen wurden geprüft?
➡️ Welche konkreten Zahlen sprechen gegen die Berechtigung?
➡️ Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert die Entscheidung?

Fehlt dieser Einzelfallbezug, verstößt der Bescheid gegen grundlegende Verwaltungsvorschriften.

Automatisierte Massenentscheidungen

Standardisierte Textbausteine und fehlende individuelle Berechnungen deuten auf vollautomatisierte Verfahren hin. Diese sind rechtlich problematisch.

Die Datenschutzgrundverordnung gibt Bürgern das Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung mit Rechtswirkung unterworfen zu werden – besonders bei so weitreichenden finanziellen Folgen.

Widerspruch einlegen: Die wichtigsten Schritte

Betroffene haben ab Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden.

Schritt 1: Widerspruch fristgerecht einreichen

Bereits ein formloses Schreiben reicht zunächst aus. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der zuständigen Stelle eingeht. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Schritt 2: Verfahrensfehler geltend machen

Im Widerspruch sollten formelle Mängel klar benannt werden:

◉ Wurde ich vor Erlass des Bescheids angehört?
◉ Wo ist die konkrete Einzelfallprüfung dokumentiert?
◉ Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert die Rückforderung?

Schritt 3: Inhaltliche Argumente sammeln

Parallel sollten Nachweise zum damaligen Liquiditätsengpass zusammengetragen werden:

◉ Kontoauszüge aus dem relevanten Zeitraum.
◉ Stornierungen und Kundenabsagen.
◉ Umsatzeinbrüche gegenüber dem Vorjahr.
◉ Fixkosten, die weiterliefen.

Schritt 4: Akteneinsicht beantragen

Um die Begründung der Behörde nachvollziehen zu können, sollte Akteneinsicht beantragt werden. So lässt sich prüfen, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.

Rechtliche Unterstützung sinnvoll

Bei Rückforderungen im fünfstelligen Bereich lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht. Die Erfolgschancen hängen stark vom Einzelfall ab. Formelle Fehler wie eine fehlende Anhörung können bereits ausreichen, um den gesamten Bescheid zu kippen.

Auch eine außergerichtliche Einigung ist möglich. Manche Förderbanken bieten Ratenzahlungsvereinbarungen an, wenn die Rückforderung dem Grunde nach berechtigt erscheint, aber die sofortige Zahlung wirtschaftlich unzumutbar wäre.

Verjährungsfristen beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt: Rückforderungsansprüche unterliegen Verjährungsfristen. Je nach Bundesland und Art der Förderung können diese unterschiedlich ausfallen.

In einigen Fällen könnte argumentiert werden, dass die sehr späte Geltendmachung nicht mehr zulässig ist.

Nicht vorschnell zahlen

Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Viele Bescheide weisen formelle oder inhaltliche Mängel auf.

Ein Widerspruch lohnt sich in den meisten Fällen – besonders wenn die Anhörung fehlt oder die Begründung zu pauschal ist.

Die Behörden müssen im Einzelfall nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Förderung nicht vorlagen. Diese Beweislast liegt nicht beim Antragsteller allein.

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Sierks Media / © Foto: Konstantin Evdokimov, Unsplash 

Sven Müller

Autor | Redaktion: media@sierks.media