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Krankheitsfall bei Einzelunternehmern – Vorsorge für PR-Berater und Freelancer

Wer als Einzelunternehmer, PR-Berater oder Freelancer krank wird, steht schnell vor einem doppelten Problem: Neben den gesundheitlichen Belastungen entfällt das eigene Einkommen.

Anders als Angestellte haben Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eine gezielte Vorsorge ist daher essenziell, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein.


Keine automatische Lohnfortzahlung für Selbstständige

Als Einzelunternehmer gibt es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Sobald Sie arbeitsunfähig sind, entfällt Ihr Honorar oder Rechnungseinkommen – es sei denn, Sie haben vertraglich etwas anderes vereinbart.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, finanzielle Ausfälle abzusichern und Vorsorge zu treffen. Für Leistungsansprüche wie etwa Krankentagegeld ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.

Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat absichern

Jeder Selbstständige muss krankenversichert sein – entweder freiwillig gesetzlich oder privat. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie mit dem regulären Beitragssatz einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch wählen.

In der privaten Krankenversicherung bietet sich eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung an. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist der erste wichtige Schritt zur Absicherung im Krankheitsfall.

Krankentagegeld sichert Einkommen bei Ausfällen

Das Krankentagegeld sichert Sie ab, wenn Sie mehrere Wochen krank sind, aber nicht berufsunfähig werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt die Zahlung meist ab dem 43. Krankheitstag und beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung.

Die Leistung liegt bei etwa 70 Prozent des Einkommens und ist auf rund 116 bis 118 Euro pro Tag gedeckelt. In der privaten Krankenversicherung können Sie Tarife wählen, die bereits ab Tag 15, 22 oder sogar früher zahlen.

Für Freelancer mit projektbasiertem Einkommen ist ein früher Beginn oft sinnvoller als die gesetzliche 43-Tage-Wartezeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung für langfristige Absicherung

Wenn Sie dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, etwa durch eine chronische Erkrankung, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Ideal ist eine Absicherung mit 75 bis 80 Prozent des letzten Einkommens. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift meist frühestens nach sechs Monaten und bei mindestens 50-prozentiger Einschränkung.

Besonders wichtig ist diese Versicherung für PR-Berater, deren Einkommen stark von der geistigen Leistungsfähigkeit abhängt.

Finanzielle Rücklagen als wichtiges Polster

Da Versicherungen oft Wartezeiten haben, sollten Sie mindestens drei bis sechs Monate Lebenshaltungskosten liquide zurücklegen.

Kalkulieren Sie Ihre Honorare so, dass Sie regelmäßig Rücklagen bilden können. Ideal ist ein separates Krankheitskonto, das Sie nur im Notfall anrühren.

Diese Rücklagen überbrücken die Zeit bis zum Beginn der Versicherungsleistungen und schützen Sie vor finanziellen Engpässen.

Notfallplan und Vertretungsnetzwerk aufbauen

Gerade für PR-Berater ist Kontinuität wichtig. Ein Vertretungsnetzwerk mit anderen Freelancern hilft, Projekte auch im Krankheitsfall weiterzuführen.

Definieren Sie im Voraus, wer im Notfall Mandate übernehmen kann. Halten Sie Kundenkontakte und Projektstände dokumentiert, damit eine Übergabe schnell möglich ist.

Transparente Kommunikation bei längeren Ausfällen sichert Vertrauen und ermöglicht oft flexible Lösungen mit Kunden.

Berufshaftpflicht für Berater unverzichtbar

Als PR-Berater können Sie für Beratungsfehler haftbar gemacht werden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen – auch wenn Sie krankheitsbedingt Fehler machen.

Diese Versicherung ist für Berater unverzichtbar und sollte frühzeitig abgeschlossen werden.

Checkliste für PR-Freelancer

Zu den wichtigsten Vorsorge-Bausteinen gehören die Krankenversicherung als gesetzliche Pflicht, das Krankentagegeld als Einkommensersatz ab der zweiten bis sechsten Woche und die Berufsunfähigkeitsversicherung als Schutz bei dauerhafter Erkrankung.

Zusätzlich sind Rücklagen für drei bis sechs Monate, ein Vertretungsnetzwerk für Projekt-Kontinuität und eine Berufshaftpflicht zum Schutz vor Beratungsfehlern essenziell.

Planen Sie diese Bausteine frühzeitig und nicht erst, wenn die erste Krankheit eintritt…

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Annabella Trinzen

Autorin | Redaktion: media@sierks.media