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Pressemeldungen

Fiat Chrysler Automobiles und Waymo entwickeln gemeinsam Technologie für autonom fahrende Transporter

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Waymo bauen ihre erfolgreiche Partnerschaft im Bereich der Technologie für Autonomes Fahren weiter aus.

In den USA ist Waymo über den Dienst Waymo Via jetzt exklusiver Partner von FCA für die Entwicklung und Erprobung von leichten Nutzfahrzeugen der Klassen 1-3, also von Transportern unterschiedlicher Größen für den kommerziellen Gütertransport. Die beiden Unternehmen streben zunächst die Integration der Technologie Waymo Driver in die Plattform des Transporters Ram ProMaster an, ein auf dem europäischen Fiat Ducato basierendes Modell. Waymo Driver ist auf die Anforderungen von kommerziellen Kunden zugeschnitten.



Die erweiterte Partnerschaft versetzt FCA und Waymo in die Lage, ihre jeweiligen Stärken und Kompetenzen zu nutzen, um Technologie für Autonomes Fahren nach den spezifischen Bedürfnissen kommerzieller Kunden zu entwickeln. Diese Technologie soll dem starken Wachstum der Transportbranche gerecht werden. FCA hat darüber hinaus Waymo als exklusiven, strategischen Partner für die Entwicklung von Technologie für Autonomes Fahren auf Level 4 (L4) (1*) für die gesamte Produktpalette aller Konzernmarken gewählt. Beide Unternehmen betreiben schon jetzt gemeinsame Forschung zu zukünftigen Pkw- und Transportermodellen von FCA, die mit der Waymo Driver Technologie ausgestattet sind.

„Unsere inzwischen vierjährige Partnerschaft mit Waymo wird weiter ausgebaut. Durch die Integration der Waymo Driver Technologie, der weltweit führenden Plattform für Autonomes Fahren, in unser Minivan-Modell Chrysler Pacifica wurden wir zur einzigen Partnerschaft, die vollständig autonomes Fahren in der realen Welt, auf öffentlichen Straßen, einsetzt. Mit diesem nächsten Schritt, der die Beziehung von FCA zum besten Technologiepartner in diesem Bereich vertieft, adressieren wir jetzt auch die Bedürfnisse unserer gewerblichen Kunden. Gemeinsam ermöglichen wir zukünftig Autonomes Fahren auch mit leichten Nutzfahrzeugen, beginnend mit unserem Transportermodell Ram ProMaster“, sagte Mike Manley, Chief Executive Officer FCA. „Unsere Partnerschaft mit Waymo zur L4-Technologie, die unser gesamtes Produktportfolio betrifft, gibt das Tempo für sichere und nachhaltige Mobilitätslösungen vor, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die Entwicklung in der gesamten Welt des Automobils mitbestimmen werden.“

„FCA war der erste Automobilhersteller, mit dem wir eine Partnerschaft eingegangen sind. Gemeinsam haben wir einen langen Weg zurückgelegt“, sagte John Krafcik, Chief Executive Officer Waymo. „Der Minivan Chrysler Pacifica Hybrid war das erste Modell unserer Waymo One-Flotte. Ausgerüstet mit der Plattform Waymo Driver, haben sie inzwischen sicher und zuverlässig längere Strecken völlig autonom zurückgelegt als jedes andere Fahrzeug weltweit. Jetzt bauen wir unsere Partnerschaft mit FCA weiter aus, indem die Waymo Driver Technologie exklusive L4-Autonomielösung für die globale Produktpalette von FCA wird. Gemeinsam werden wir die Plattform Waymo Driver im gesamten FCA Markenportfolio einführen und damit weltweit neue Möglichkeiten für den Einsatz von Fahrzeugen bei Ride-Hailing-Diensten (2*), bei Logistikunternehmen und im Privatgebrauch eröffnen.“

FCA war 2016 der erste Automobilhersteller, der eine Partnerschaft mit Waymo einging. Seitdem haben die beiden Unternehmen eng zusammengearbeitet, um die Plattform Waymo Driver in Fahrzeuge der Marken von FCA zu integrieren. Der zum Autonomen Fahren auf Stufe 4 fähige Minivan Chrysler Pacifica Hybrid hat Geschichte geschrieben. Diese Partnerschaft hat außerdem zum ersten kommerziellen Ride-Hailing-Service mit vollautonom fahrenden Fahrzeugen geführt. Die fahrerlosen Minivans sind in den USA heute in Dutzenden von Städten mit unterschiedlicher Geografie und unter teilweise schwierigen Wetterbedingungen unterwegs.

*1) Vollautomatisiertes Fahren, Level 4: Das Fahrzeug übernimmt alle Funktionen und gibt sie nur dann wieder an den Fahrer ab, wenn eine Situation für das System nicht zu bewältigen ist. Der Fahrer darf zum Beispiel Zeitung lesen. Das Fahrzeug bewältigt Fahrten auf definierten Strecken auch völlig selbstständig ohne Insassen.

*2) Online buchbare, kommerzielle Mitfahrdienste, z. B. Uber.

Über Fiat Chrysler Automobiles (FCA)
Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist ein weltweit tätiger Automobilhersteller, der Fahrzeuge bedeutender Marken – darunter Abarth, Alfa Romeo, Chrysler, Dodge, Fiat, Fiat Professional, Jeep®, Lancia, Ram und Maserati – entwirft, konstruiert, fertigt und verkauft. FCA vertreibt außerdem Ersatzteile und Dienstleistungen der Marke Mopar®, ist darüber hinaus aktiv in den Bereichen Industrieautomation und Komponentenherstellung mit den Marken Comau und Teksid. FCA hat weltweit rund 200.000 Mitarbeiter. Weitere Informationen im Internet unter www.fcagroup.com.

Über Waymo
Waymo is a self-driving technology company with a mission to make it safe and easy for people and things to get where they’re going. Since our start as the Google Self-Driving Car Project in 2009, Waymo has been focused on building the World’s Most Experienced Driver in hopes of improving the world’s access to mobility while saving thousands of lives now lost to traffic crashes. Our Waymo Driver powers Waymo One, our autonomous ride-hailing service, as well as Waymo Via, our trucking and local delivery service. To date, Waymo has driven over 20 million miles autonomously on public roads across 25 U.S. cities and conducted over 15 billion miles of simulation testing. For more: www.waymo.com

Disclaimer/Aussichten
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Erklärungen („forward-looking statements“). Insbesondere Erklärungen zu der zukünftigen finanziellen Performance und den Erwartungen des Konzerns hinsichtlich der Erreichung bestimmter Zielgrößen, wie z.B. Netto-Liquidität / (Netto-Verschuldung) und betriebliche Netto-Liquidität / (Netto-Verschuldung), Erlöse, freier betrieblicher Cashflow, Fahrzeugauslieferungen, Investitionen, Kosten für Forschung und Entwicklung sowie andere, in der Zukunft liegende oder zukünftige Zeiträume betreffende Aufwendungen sind vorausschauende Erklärungen. In einigen Fällen können diese Erklärungen durch Begriffe wie „kann“, „wird“, „es ist vorgesehen“, „könnte“, „müsste“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „sieht vor“, „glaubt“, „verbleibt“, „entsprechend“, „geplant“, „Zielvorgaben“, „Ziel“, „Zweck“, „Vorhersage“, „Planung“, „Erwartung“, „Perspektive“, „Plan“ oder ähnliche Begriffe gekennzeichnet sein. Die vorausschauenden Erklärungen stellen keine Garantie oder Versprechen von Seiten des Konzerns in Bezug auf zukünftige Ergebnisse dar. Diese Erklärungen beruhen vielmehr auf aktuellen Erwartungen und Vorhersagen des Konzerns bezüglich zukünftiger Ereignisse, die aufgrund ihrer Natur Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Es handelt sich um Erklärungen, die sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft geschehen oder eintreten können oder auch nicht und daher sollte man sich nicht auf sie verlassen. Die zukünftigen Ergebnisse des Konzerns können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren erheblich von denjenigen in den vorausschauenden Erklärungen abweichen, wie unter anderem: von der Fähigkeit des Konzerns, neue Produkte erfolgreich einzuführen, bestimmte Mindestverkaufszahlen von Fahrzeugen zu erreichen; Entwicklungen auf den weltweiten Finanzmärkten und allgemeine wirtschaftliche Bedingungen; Veränderungen der Nachfrage in der Automobilbranche, die starken Schwankungen unterworfen sind; Veränderungen der örtlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen, Veränderungen der Handelspolitik und die Einführung von Zöllen auf globaler und regionaler Ebene oder von Zöllen für die Automobilbranche, der Einführung von Steuerreformen oder sonstige Veränderungen der Steuergesetze und -vorschriften; von der Fähigkeit des Konzerns, die Marktdurchdringung einiger Konzernmarken auf den internationalen Märkten zu steigern; von der Fähigkeit des Konzerns, innovative und attraktive Produkte anzubieten; von der Fähigkeit des Konzerns, technisch innovative Fahrzeuge zu entwickeln, herzustellen und zu verkaufen, wie z. B. mit Elektroantrieb, Konnektivität oder autonome Fahrzeuge; verschiedene Arten von Reklamationen, Rechtsstreitigkeiten und Ermittlungen von Regierungsseite und sonstige mögliche Haftungsgrundlagen zu Lasten des Konzerns, wie z. B. Verfahren in Verbindung mit der Produkthaftung, der Gewährleistung für die Produkte und Fragen, Ermittlungen und sonstige rechtliche Maßnahmen in Verbindung mit dem Umweltschutz; operative Aufwendungen in erheblicher Höhe in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; starke Konkurrenz in der Automobilbranche, die sich aufgrund von Konsolidierungen noch verschärfen könnte; von der eventuellen Unmöglichkeit des Konzerns, Altersvorsorgepläne zu finanzieren; von der Fähigkeit des Konzerns, Zugang zu entsprechenden Finanzierungsquellen für Vertragshändler des Konzerns und Endkunden bereitzustellen und den Risiken in Verbindung mit der Gründung und Verwaltung von Finanzdienstleistern, wie z. B. das für die Unterstützung der Finanzdienstleister erforderliche Kapital; von der Fähigkeit des Konzerns, auf Finanzierungsquellen zuzugreifen, um den operativen Plan des Konzerns umzusetzen und die Aktivitäten, die Finanzsituation und die operativen Ergebnisse des Konzerns zu verbessern; von erheblichen Funktionsstörungen, Unterbrechungen oder Verletzungen der Sicherheit der IT-Systeme des Konzerns oder der elektronischen Steuersysteme in den Fahrzeugen des Konzerns; von der Fähigkeit des Konzerns, durch Joint Ventures Vorteile zu erzielen; von der Fähigkeit des Konzerns, strategische Initiativen und Vorgänge umzusetzen und abzuschließen, darunter Pläne des Konzerns, bestimmte Unternehmensbereiche auszugliedern; Betriebsunterbrechungen aufgrund von politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Instabilität, Risiken in Verbindung mit den Beschäftigungsverhältnissen, Beziehungen zu den Händlern und Lieferanten; Kostensteigerung, Lieferunterbrechungen oder Engpässe bei Rohstoffen; Entwicklungen in den Beziehungen zu Gewerkschaften, der Industrie und der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung; Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen, Kreditrisiken und andere Marktrisiken, Risiken politischer Art und soziale Spannungen; Erdbeben oder andere Naturkatastrophen sowie weitere Risiken und unvorhersehbare Faktoren.

Die in diesem Dokument aufgeführten vorausschauenden Erklärungen sind als nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig anzusehen und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese Erklärungen öffentlich zu aktualisieren oder zu ergänzen. Weitere Informationen über den Konzern und seine Tätigkeiten, einschließlich derjenigen Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse des Konzerns maßgeblich beeinflussen könnten, finden Sie in den vom Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission, der AFM und der CONSOB hinterlegten Dokumenten.

Pressekontakt:
Sascha Wolfinger
Tel: +49 69 66988-357
E-Mail: sascha.wolfinger@fcagroup.com

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© Foto: FCA Group

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