Media News – aktuelle Neuigkeiten aus der Medienbranche und Pressemeldungen

News

Bundesverwaltungsgericht verlangt Prüfung der Programmvielfalt

Der Streit um den Rundfunkbeitrag erreicht eine neue Dimension. Eine Frau aus Bayern weigert sich, die Abgabe zu zahlen – mit der Begründung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) erfülle seinen gesetzlichen Auftrag nicht.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Programmvielfalt erstmals inhaltlich überprüft werden darf.



Das Urteil könnte weitreichende Folgen für ARD, ZDF und Deutschlandradio haben. Es betrifft alle Medien und Programme der Anbieter.

Hintergrund des Falls

Die Klägerin aus Bayern verweigert die Zahlung des Rundfunkbeitrags für den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022. Ihr Vorwurf: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk biete keine echte Meinungsvielfalt, sondern fördere eine einseitige Berichterstattung und damit eine staatlich gestützte Meinungsmacht.

Statt einer pluralistischen Medienlandschaft sieht sie eine „Meinungseinfalt“, die dem gesetzlichen Auftrag widerspreche.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiesen die Klage zunächst ab. Ihre Begründung: Die Beitragspflicht hänge nicht von der subjektiven Bewertung des Programms ab.

Wer die Möglichkeit hat, das öffentlich-rechtliche Angebot zu empfangen, müsse zahlen – unabhängig davon, ob er oder sie das Programm nutzt oder als ausgewogen empfindet.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hob diese Entscheidung heute auf und verwies den Fall zurück an die Vorinstanz. Erstmals soll ein Gericht prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich seinem gesetzlichen Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt nachkommt.

Damit rückt die inhaltliche Qualität des Programms in den Fokus. Ein Schritt, der bisher von Verwaltungsgerichten vermieden wurde.

Hohe Hürden für Verfassungswidrigkeit

Das BVerwG betonte jedoch, dass der Rundfunkbeitrag nur dann verfassungswidrig wäre, wenn über einen längeren Zeitraum „grobe und regelmäßige Defizite“ in der Programmvielfalt bestehen. Sie müssten ein deutliches Missverhältnis zwischen der Abgabenlast und der Programmqualität darstellen.

Als Mindestzeitraum nennt das Gericht zwei Jahre. Zudem wären wissenschaftliche Analysen nötig, um solche Defizite objektiv zu belegen. Die Anforderungen bleiben also hoch, da die Rundfunkfreiheit verfassungsrechtlich besonders geschützt ist.

Ausblick auf das weitere Verfahren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, ob das öffentlich-rechtliche Programm die gesetzlich geforderte Vielfalt tatsächlich widerspiegelt. Sollte er zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen, könnte der Fall erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Es hatte bereits 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist, sofern ein breites, vielfältiges Programmangebot gewährleistet bleibt.

Fazit

Der aktuelle Streit könnte ein Präzedenzfall werden. Zum ersten Mal steht nicht nur die Beitragspflicht, sondern auch die inhaltliche Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem juristischen Prüfstand.

Ob daraus tatsächliche Konsequenzen für den ÖRR sowie den Rundfunkbeitrag entstehen, hängt nun von der Bewertung der bayerischen Richter ab…

📰 Eigene Mitteilung veröffentlichen? ➡️ Pressemeldung bei PR Agent buchen...

News verpasst? Tägliche Updates in Social Media unter @PRAgentMedia.

Bei der Erstellung dieses Beitrags können KI-gestützte Tools eingesetzt worden sein. Alle Inhalte wurden redaktionell geprüft.

Diese News wurde aktuell bei Sierks Media veröffentlicht. Dazu gehören die bekannten Online-Magazine shots.media, pr-agent.media und sierks.com - Inhalte können in bis zu acht Sprachen erscheinen.

Sierks Media / © Foto: Christian Dubovan, Unsplash 

Sven Müller

Autor | Redaktion: media@sierks.media