LinkedIn & KI: Abmahnrisiko bei nicht gekennzeichnetem Content
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Unzählige geschäftliche Nutzer veröffentlichen auf LinkedIn Inhalte, die direkt aus KI-Tools stammen – die Timelines sind voll von sinnlosem Vertriebsgeschwafel, das von Künstlicher Intelligenz verfasst wurde.
Von Texten über Präsentationen bis hin zu Bildmaterial ist alles dabei. Theoretisch kann hier bereits jetzt eine Abmahnung drohen, wenn KI-generierte Texte ohne Kennzeichnung veröffentlicht werden und der Eindruck entsteht, der Beitrag sei ausschließlich von einem Menschen verfasst worden.
Besonders kritisch wird es, wenn ein geschäftlicher oder öffentlicher Kontext betroffen ist.
Rechtliche Grundlagen
◉ EU-KI-Verordnung (AI Act): Ab August 2026 besteht eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, sofern diese zur Irreführung geeignet sind und der Öffentlichkeit Informationen zu Themen von öffentlichem Interesse vermitteln – etwa News, politische oder gesellschaftliche Inhalte.
◉ Nicht alle Inhalte sind betroffen: Die Pflicht gilt insbesondere bei sogenannten Deepfakes oder wenn KI-Texte einen besonderen Informationswert mit Öffentlichkeitsbezug haben.
◉ Wettbewerbsrechtliche Risiken: Wer die Urheberschaft über KI-generierte Texte vortäuscht – zum Beispiel wenn aus dem Autorenprofil ein Mensch als Verfasser erscheint, der Text aber aus einer KI stammt – kann abgemahnt werden, weil dies als Irreführung gilt.
Aktuelle Praxis auf LinkedIn
➡️ Bis August 2026 befindet sich die Gesetzeslage noch in der Übergangsphase, Plattformen wie LinkedIn können aber schon jetzt eigene Vorgaben oder Community-Richtlinien zu Kennzeichnungen aufstellen.
➡️ Auch ohne explizite gesetzliche Pflicht kann eine Abmahnung von Wettbewerbern möglich sein, wenn berufliche oder geschäftliche Interessen betroffen sind und der Eindruck entsteht, der Text stamme originär vom menschlichen Nutzer.
➡️ Private Postings ohne kommerziellen oder öffentlichen Bezug fallen dagegen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Fazit
Das Risiko einer Abmahnung besteht vor allem, wenn geschäftliche oder öffentlichkeitsrelevante KI-Texte ohne Hinweis veröffentlicht werden und dadurch andere getäuscht werden könnten.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher transparente Hinweise einbauen, etwa über ein Profil, ein Impressum oder einen standardisierten Hinweis unter den Beiträgen.
Damit ist man rechtlich abgesichert, ohne jeden einzelnen Post separat kennzeichnen zu müssen. Ob diese Praxis den geposteten Verkaufstrash bei LinkedIn reduziert, bleibt allerdings fraglich…
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Bei der Erstellung dieses Beitrags können KI-gestützte Tools eingesetzt worden sein. Alle Inhalte wurden redaktionell geprüft.
Diese News wurde aktuell bei Sierks Media veröffentlicht. Dazu gehören die bekannten Online-Magazine shots.media, pr-agent.media und sierks.com - Inhalte können in bis zu acht Sprachen erscheinen.
Sierks Media / © Foto: Immo Wegmann, Unsplash
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