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Lesezirkel-Verbot: Handwerkskammer Hamburg lenkt ein

Nachdem die Handwerkskammer Hamburg auf ihrer Homepage behauptet hatte, dass es nicht erlaubt sei, Lesezirkel-Angebote oder Zeitschriften in Friseurbetrieben anzubieten, ist ein Lesezirkel rechtlich erfolgreich gegen diese falschen Behauptungen vorgegangen.

Die Handwerkskammer Hamburg hat sich nun verpflichtet, die Behauptungen zu unterlassen und nicht weiter zu verbreiten. Auf ihrer Website schreibt die Kammer jetzt: „Lesezirkel-Angebote sind erlaubt.“



„Wir müssen leider nach wie vor feststellen, dass die Informationslage für unsere Friseurkunden sehr undurchsichtig ist und sie nicht richtig informiert werden. Das ist sehr bedauerlich“, so der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Lesezirkel, Klaus Hemmerling.

Erlaubt ist die Nutzung der Mietzeitschriften durch die Kunden unter Berücksichtigung der allgemeinen Hygieneempfehlungen, Handhygiene sowie Mund-Nasen-Schutz.

In den „Schutzmaßnahmen im Friseursalon“ der BGW (Berufsgenossenschaft) werden Zeitschriften gar nicht mehr erwähnt. Die bundesweit bekannten Lesezirkel verbreiten wöchentlich über zwei Millionen an Zeitschriften.

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© Foto: Unsplash, CCO Public Domain / Quelle: Verband Deutscher Lesezirkel e.V.

Jan-Christopher Sierks

Autor bei PR Agent | Redaktion: team@pr-agent.media